Gesetzestext
1Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Verwalter und mindestens zwei Mitgliedern.
2Er erfüllt die ihm durch das Organisationsstatut zugewiesenen Aufgaben.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kirchenrat besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Verwalter und mindestens zwei Mitgliedern.
2Er erfüllt die ihm durch das Organisationsstatut zugewiesenen Aufgaben.
Noch kein Inhalt verfügbar.