Gesetzestext
1Diese Verfassung ersetzt die Verfassung des eidgenössischen Standes Thurgau vom 28. Februar 1869.
2Sie tritt nach Annahme durch das Volk und nach Gewährleistung durch die Eidgenössischen Räte auf einen vom Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft [5] .
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