Gesetzestext
1Die Kantonsverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise geändert werden.
2Eine Teilrevision kann eine einzelne oder mehrere sachlich zusammenhängende Bestimmungen umfassen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Kantonsverfassung kann jederzeit ganz oder teilweise geändert werden.
2Eine Teilrevision kann eine einzelne oder mehrere sachlich zusammenhängende Bestimmungen umfassen.
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