Gesetzestext
1Das Kantonsgericht ist die oberste richterliche Behörde des Kantons in Zivilund Strafsachen.
2Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit wird durch Bezirksgerichte ausgeübt.
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1Das Kantonsgericht ist die oberste richterliche Behörde des Kantons in Zivilund Strafsachen.
2Die erstinstanzliche Gerichtsbarkeit wird durch Bezirksgerichte ausgeübt.
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