Gesetzestext
1Durch Gesetz kann der Erlass weniger wichtiger Rechtssätze delegiert werden.
2Gegenstand, Zweck und Ausmass der erteilten Ermächtigung müssen im Gesetz bestimmt sein.
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1Durch Gesetz kann der Erlass weniger wichtiger Rechtssätze delegiert werden.
2Gegenstand, Zweck und Ausmass der erteilten Ermächtigung müssen im Gesetz bestimmt sein.
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