Gesetzestext
1Der Kantonsrat entscheidet über Annahme oder Ablehnung einer Initiative.
2Stimmt der Kantonsrat einer Initiative zu, so wird der ausgearbeitete Entwurf oder der vom Kantonsrat aufgrund einer allgemeinen Anregung gefasste Beschluss dem obligatorischen oder dem fakultativen Referendum unterstellt.
3Lehnt der Kantonsrat eine Initiative ab, so entscheidet das Volk über sie.
Noch kein Inhalt verfügbar.