Gesetzestext
1Staatliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.
2Der Staat achtet die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des Menschen.
3Er handelt volksnah und sorgt für einfache Verfahren.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Staatliche Tätigkeit dient dem Gemeinwohl.
2Der Staat achtet die Würde, die Persönlichkeit und die Eigenverantwortung des Menschen.
3Er handelt volksnah und sorgt für einfache Verfahren.
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