Gesetzestext
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1Tritt das Berufungsgericht auf die Berufung ein, so fällt es ein neues Urteil, welches das erstinstanzliche Urteil ersetzt.

2Das Berufungsgericht entscheidet innerhalb von zwölf Monaten.

Uebersicht

Art. 408 StPO — Art. 408 StPO