Gesetzestext
Fedlex ↗
1Das Gericht ist an den in der Anklage umschriebenen Sachverhalt, nicht aber an die darin vorgenommene rechtliche Würdigung gebunden.
2Es berücksichtigt die im Vorverfahren und im Hauptverfahren erhobenen Beweise.
Uebersicht
Art. 350 StPO — Art. 350 StPO