Gesetzestext
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1Mit dem Eingang der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht rechtshängig.
2Mit der Rechtshängigkeit gehen die Befugnisse im Verfahren auf das Gericht über.
Uebersicht
Art. 328 StPO — Art. 328 StPO
1Mit dem Eingang der Anklageschrift wird das Verfahren beim Gericht rechtshängig.
2Mit der Rechtshängigkeit gehen die Befugnisse im Verfahren auf das Gericht über.
Art. 328 StPO — Art. 328 StPO