Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Staatsanwaltschaft erhebt beim zuständigen Gericht Anklage, wenn sie aufgrund der Untersuchung die Verdachtsgründe als hinreichend erachtet und keinen Strafbefehl erlassen kann.
2Die Anklageerhebung ist nicht anfechtbar.
Uebersicht
Art. 324 StPO — Art. 324 StPO