Gesetzestext
Fedlex ↗
1Verdeckte Ermittlerinnen und Ermittler führen ihren Einsatz im Rahmen der Instruktionen pflichtgemäss durch.
2Sie berichten der Führungsperson laufend und vollständig über ihre Tätigkeit und ihre Feststellungen.
Uebersicht
Art. 292 StPO — Art. 292 StPO