Gesetzestext
Fedlex ↗
1Staatsanwaltschaft und Gerichte können eine Einvernahme mittels Videokonferenz durchführen, wenn das persönliche Erscheinen der einzuvernehmenden Person nicht oder nur mit grossem Aufwand möglich ist.
2Die Einvernahme wird in Ton und Bild festgehalten.
Uebersicht
Art. 144 StPO — Art. 144 StPO