Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Kantone richten die Bewährungshilfe ein. Sie können diese Aufgabe privaten Vereinigungen übertragen.
2Die Bewährungshilfe obliegt in der Regel dem Kanton, in dem die betreute Person Wohnsitz hat.
Uebersicht
Art. 376 StGB — Art. 376 StGB