Gesetzestext
Fedlex ↗
Stellt eine antragsberechtigte Person gegen einen an der Tat Beteiligten Strafantrag, so sind alle Beteiligten zu verfolgen.
Uebersicht
Art. 32 StGB — Art. 32 StGB
Stellt eine antragsberechtigte Person gegen einen an der Tat Beteiligten Strafantrag, so sind alle Beteiligten zu verfolgen.
Art. 32 StGB — Art. 32 StGB