Gesetzestext
Fedlex ↗
Wer sich der vom Gericht oder den Vollzugsbehörden angeordneten Bewährungshilfe entzieht oder die vom Gericht oder den Vollzugsbehörden erteilten Weisungen missachtet, wird mit Busse bestraft.
Uebersicht
Art. 295 StGB — Art. 295 StGB