Gesetzestext
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Wer in Verletzung des Völkerrechts auf schweizerisches Gebiet eindringt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Uebersicht
Art. 269 StGB — Art. 269 StGB
Wer in Verletzung des Völkerrechts auf schweizerisches Gebiet eindringt, wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.
Art. 269 StGB — Art. 269 StGB