Gesetzestext
Fedlex ↗
Wer zu einem Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich Hilfe leistet, wird milder bestraft.
Uebersicht
Art. 25 StGB — Art. 25 StGB
Wer zu einem Verbrechen oder Vergehen vorsätzlich Hilfe leistet, wird milder bestraft.
Art. 25 StGB — Art. 25 StGB