Gesetzestext
Fedlex ↗
1Wer mit einem Blutsverwandten in gerader Linie oder einem voll- oder halbbürtigen Geschwister den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
2Minderjährige bleiben straflos, wenn sie verführt worden sind.
3…
Uebersicht
Art. 213 StGB — Art. 213 StGB