Gesetzestext
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Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Uebersicht
Art. 117 StGB — Art. 117 StGB
Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Art. 117 StGB — Art. 117 StGB