Gesetzestext
1Die Mitglieder des Kantonsrates üben ihr Mandat frei aus.
2Sie müssen ihre Verbindungen zu Unternehmungen und Interessenorganisationen offenlegen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Mitglieder des Kantonsrates üben ihr Mandat frei aus.
2Sie müssen ihre Verbindungen zu Unternehmungen und Interessenorganisationen offenlegen.
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