Gesetzestext
1Die Einwohnergemeinde umfasst das Gemeindegebiet und die darin wohnenden Personen.
2Der Gebietshoheit der Einwohnergemeinde unterstehen alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten.
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1Die Einwohnergemeinde umfasst das Gemeindegebiet und die darin wohnenden Personen.
2Der Gebietshoheit der Einwohnergemeinde unterstehen alle Personen, die sich im Gemeindegebiet aufhalten.
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