Gesetzestext
1Amteiorgane sind die Oberämter, die Amtschreibereien und die Gerichte der Amtei. Das Gesetz kann bestimmen, dass für die Amteien Solothurn-Lebern und Bucheggberg-Wasseramt ein Oberamt und eine Amtschreiberei geführt wird. *
2Das Gesetz regelt ihre Zuständigkeit und Organisation.
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