Gesetzestext
1Der Kanton übt die Aufsicht über alle Waldungen aus.
2Er gewährleistet die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion.
3Er fördert eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Kanton übt die Aufsicht über alle Waldungen aus.
2Er gewährleistet die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktion.
3Er fördert eine naturnahe Bewirtschaftung der Wälder.
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