Gesetzestext
1Kanton und Gemeinden sorgen für eine sichere, zweckmässige und umweltschonende Verkehrsordnung für alle am Verkehr Teilnehmenden.
2Sie setzen sich für eine möglichst umweltverträgliche Bewältigung des Verkehrsaufkommens ein und fördern das Umsteigen auf umweltfreundliche Verkehrsmittel.
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