Gesetzestext

1Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Niemand darf diskriminiert werden.

2Kanton und Gemeinden fördern die Gleichstellung von Frau und Mann, namentlich in Familie, Ausbildung und Arbeit. Frau und Mann haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

3Kanton und Gemeinden sehen Massnahmen vor zur Beseitigung von Benachteiligungen behinderter Menschen.

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