Gesetzestext
Fedlex ↗
1Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung.
2Bestreitet der Schuldner nur einen Teil der Forderung, so kann die Betreibung für den unbestrittenen Betrag fortgesetzt werden.
Uebersicht
Art. 78 SchKG — Art. 78 SchKG