Gesetzestext
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363Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlages kann innert fünf Tagen mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden.
Uebersicht
Art. 185 SchKG — Art. 185 SchKG
363Der Entscheid über die Bewilligung des Rechtsvorschlages kann innert fünf Tagen mit Beschwerde nach der ZPO angefochten werden.
Art. 185 SchKG — Art. 185 SchKG