Gesetzestext
1Der Kanton ist Inhaber des Salz-, Jagd-, Fischerei- und Bergbauregals. Vorbehalten bleiben die bisherigen Rechte der Privaten, Korporationen und Alpgenossenschaften.
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1Der Kanton ist Inhaber des Salz-, Jagd-, Fischerei- und Bergbauregals. Vorbehalten bleiben die bisherigen Rechte der Privaten, Korporationen und Alpgenossenschaften.
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