Gesetzestext
Fedlex ↗
1Auf die zusätzlichen Angaben im Anhang zur Jahresrechnung, die Geldflussrechnung und den Lagebericht kann verzichtet werden, wenn:
- 1.
- das Unternehmen einen Abschluss oder eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt; oder
- 2.
- eine juristische Person, die das Unternehmen kontrolliert, eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellt.
2Es können eine Rechnungslegung nach den Vorschriften dieses Abschnitts verlangen:
- 1.
- Gesellschafter, die mindestens 10 Prozent des Grundkapitals vertreten;
- 2.
- 10 Prozent der Genossenschafter oder 20 Prozent der Vereinsmitglieder;
- 3.
- jeder Gesellschafter oder jedes Mitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt.
Uebersicht
Art. 961d OR — Art. 961d OR