Gesetzestext
Fedlex ↗
1Bei Beschlüssen über die Entlastung der Verwaltung haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht.
2…
Uebersicht
Art. 887 OR — Art. 887 OR
1Bei Beschlüssen über die Entlastung der Verwaltung haben Personen, die in irgendeiner Weise an der Geschäftsführung teilgenommen haben, kein Stimmrecht.
2…
Art. 887 OR — Art. 887 OR