Gesetzestext
Fedlex ↗
1Aus wichtigen Gründen kann sowohl der Auftraggeber als auch der Agent jederzeit den Vertrag sofort auflösen.
2Die Bestimmungen über den Dienstvertrag sind entsprechend anwendbar.
Uebersicht
Art. 418r OR — Art. 418r OR
1Aus wichtigen Gründen kann sowohl der Auftraggeber als auch der Agent jederzeit den Vertrag sofort auflösen.
2Die Bestimmungen über den Dienstvertrag sind entsprechend anwendbar.
Art. 418r OR — Art. 418r OR