Gesetzestext
Fedlex ↗
1Für den Kündigungsschutz bei der Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen gilt das Mietrecht (Art. 271–273c) sinngemäss.
2Nicht anwendbar sind die Bestimmungen über die Wohnung der Familie (Art. 273a).
Uebersicht
Art. 300 OR — Art. 300 OR