Gesetzestext
Fedlex ↗
1Der Pächter muss für den ordentlichen Unterhalt der Sache sorgen.
2Er muss die kleineren Reparaturen nach Ortsgebrauch vornehmen sowie die Geräte und Werkzeuge von geringem Wert ersetzen, wenn sie durch Alter oder Gebrauch nutzlos geworden sind.
Uebersicht
Art. 284 OR — Art. 284 OR