Gesetzestext
Fedlex ↗
1Der Mieter kann auf Rechte, die ihm nach diesem Abschnitt zustehen, nur verzichten, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
2Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
Uebersicht
Art. 273c OR — Art. 273c OR
1Der Mieter kann auf Rechte, die ihm nach diesem Abschnitt zustehen, nur verzichten, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
2Abweichende Vereinbarungen sind nichtig.
Art. 273c OR — Art. 273c OR