Gesetzestext
Fedlex ↗
Die Bestimmungen über die Veräusserung der Sache sind sinngemäss anwendbar, wenn der Vermieter einem Dritten ein beschränktes dingliches Recht einräumt und dies einem Eigentümerwechsel gleichkommt.
Uebersicht
Art. 261a OR — Art. 261a OR