Gesetzestext
Fedlex ↗
1Durch Vertrag kann die Verpflichtung zum Abschluss eines künftigen Vertrages begründet werden.
2Wo das Gesetz zum Schutze der Vertragschliessenden für die Gültigkeit des künftigen Vertrages eine Form vorschreibt, gilt diese auch für den Vorvertrag.
Uebersicht
Art. 22 OR — Art. 22 OR