Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Voraussetzungen und Wirkungen der Streitverkündung richten sich nach der ZPO.
2Ist die Streitverkündung ohne Veranlassung des Verkäufers unterblieben, so wird dieser von der Verpflichtung zur Gewährleistung insoweit befreit, als er zu beweisen vermag, dass bei rechtzeitig erfolgter Streitverkündung ein günstigeres Ergebnis des Prozesses zu erlangen gewesen wäre.
Uebersicht
Art. 193 OR — Art. 193 OR