Gesetzestext
Fedlex ↗
Der kantonalen Gesetzgebung bleibt es vorbehalten, die Klagbarkeit von Forderungen aus dem Kleinvertriebe geistiger Getränke, einschliesslich der Forderung für Wirtszeche, zu beschränken oder auszuschliessen.
Uebersicht
Art. 186 OR — Art. 186 OR