Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Einsetzung der einzelnen Posten in einen Kontokorrent hat keine Neuerung zur Folge.
2Eine Neuerung ist jedoch anzunehmen, wenn der Saldo gezogen und anerkannt wird.
3Bestehen für einen einzelnen Posten besondere Sicherheiten, so werden sie, unter Vorbehalt anderer Vereinbarung, durch die Ziehung und Anerkennung des Saldos nicht aufgehoben.
Uebersicht
Art. 117 OR — Art. 117 OR