Gesetzestext
Fedlex ↗
1Die Anweisung an Ordre ist nicht zur Annahme vorzulegen.
2Wird sie trotzdem vorgelegt, aber ihre Annahme verweigert, so steht dem Inhaber ein Rückgriffsrecht aus diesem Grunde nicht zu.
Uebersicht
Art. 1148 OR — Art. 1148 OR