Gesetzestext
Fedlex ↗

Der Bezogene, der einen durch Indossament übertragbaren Check einlöst, ist verpflichtet, die Ordnungsmässigkeit der Reihe der Indossamente, aber nicht die Unterschriften der Indossanten, zu prüfen.

Uebersicht

Art. 1121 OR — Art. 1121 OR