Gesetzestext
Fedlex ↗
1Auf Checks, die in der Schweiz zahlbar sind kann als Bezogener nur ein Bankier bezeichnet werden.
2Ein auf eine andere Person gezogener Check gilt nur als Anweisung.
Uebersicht
Art. 1102 OR — Art. 1102 OR
1Auf Checks, die in der Schweiz zahlbar sind kann als Bezogener nur ein Bankier bezeichnet werden.
2Ein auf eine andere Person gezogener Check gilt nur als Anweisung.
Art. 1102 OR — Art. 1102 OR