Gesetzestext
Fedlex ↗
Der Check enthält:
- 1.
- die Bezeichnung als Check im Texte der Urkunde, und zwar in der Sprache, in der sie ausgestellt ist;
- 2.
- die unbedingte Anweisung, eine bestimmte Geldsumme zu zahlen;
- 3.
- den Namen dessen, der zahlen soll (Bezogener);
- 4.
- die Angabe des Zahlungsortes;
- 5.
- die Angabe des Tages und des Ortes der Ausstellung;
- 6.
- die Unterschrift des Ausstellers.
Uebersicht
Art. 1100 OR — Art. 1100 OR