Gesetzestext
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Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Massnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
Uebersicht
Art. 1095 OR — Art. 1095 OR
Das Recht des Zahlungsortes bestimmt die Massnahmen, die bei Verlust oder Diebstahl eines Wechsels zu ergreifen sind.
Art. 1095 OR — Art. 1095 OR