Gesetzestext
1Alle Menschen sind vor dem Gesetze gleich.
2Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Herkunft, seiner Sprache, seiner Rasse, seiner sozialen Stellung, seiner weltanschaulichen, politischen oder religiösen Überzeugung benachteiligt oder bevorzugt werden.
3Kanton und Gemeinden fördern die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau.
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