Gesetzestext

1Die nächsten Neuwahlen der Gemeinderäte und der Gemeindeparlamente sowie der Amtsgerichte finden im Jahr 2008 statt.

2Die nächsten Neuwahlen des Kantonsrates, des Regierungsrates und der Luzerner Mitglieder des Ständerates finden im Jahr 2011 statt.

3Die Wahl der Mitglieder des Ständerates findet gleichzeitig mit der Neuwahl des Nationalrates statt.

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