Gesetzestext

1Das Gesetz sieht erstinstanzliche Gerichte für Zivil- und Strafsachen vor und bezeichnet die erstinstanzlichen richterlichen Behörden für Verwaltungssachen.

2Es regelt die richterlichen Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden und die Strafbefugnis von Verwaltungsbehörden des Kantons und der Gemeinden.

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