Gesetzestext
1Die Mitglieder des Kantonsrates können sich zu Fraktionen zusammenschliessen.
2Fraktionen bestehen aus mindestens fünf Kantonsratsmitgliedern.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Mitglieder des Kantonsrates können sich zu Fraktionen zusammenschliessen.
2Fraktionen bestehen aus mindestens fünf Kantonsratsmitgliedern.
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