Gesetzestext
1Der Kantonsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.
2Verfassungsänderungen und Gesetze sind zweimal zu beraten.
3Im Kantonsrat entscheidet die Mehrheit der gültig abgegebenen Stimmen. Das Gesetz kann für bestimmte Geschäfte eine andere Stimmenzahl festlegen.
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